Partnerschaft mit der Jagdschule Frankenland
Werkzeug für Waldbesitzer - Partnerschaft mit der Jagdschule Frankenland
Die Jagd spielt für unsere Wälder eine ganz wesentliche Rolle. Auch die PEFC-Zertifizierung verweist auf angepasste, waldverträgliche Wildbestände und die Verpflichtung darauf hinzuwirken. Um Wissen und Verständnis über die Vorgänge und Zusammenhänge im Wald zu erlangen, ist der eigene Jagdschein ein wichtiges Werkzeug für Sie als Waldbesitzer.
Die Jagdschule Frankenland bildet am Standort Feucht seit vielen Jahren erfolgreich angehende Jäger aus, bereitet in ihren Kursen auf die Jagdschein-Prüfung vor und bietet auch Kurse nach der Prüfung an.
Wie bei der Jahreshauptversammlung verkündet, gewährt die Jagdschule Mitgliedern der FBG Roth u.U. e.V. einen Rabatt von 300.-€ auf den jeweiligen Komplettpreis des Kurses. Tatsächliche Mitglieder nennen bei der Anmeldung ihre Mitgliedsnummer, um davon zu profitieren. Ab 12 Personen kann ein eigener Kurs eingerichtet werden, der dann speziell an die Bedürfnisse angepasst wird. Alle weiteren Informationen zu Zeiträumen, Kursmodellen, Kosten und zur Organisation erhalten Sie auf der Website https://www.jagdschule-frankenland.de oder telefonisch unter 09183-9490785 beim Inhaber Johannes Lippert.
Derzeit laufen die Aufnahmen des forstlichen Vegetationsgutachtens („Verbissgutachten“) durch die Förster des AELF, die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für den neuen Abschussplan. Bei weiteren Fragen zur jagdlichen Situation Ihres Waldes können Sie sich natürlich an Ihren Jagdpächter wenden. Unser FBG-Förster Johannes Pemsel Tel: 0151/11274490 steht im Rahmen der Waldbewirtschaftung bei diesem Thema als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung.
Bürozeiten
Liebe Mitglieder,
die Geschäftsstlle nicht nicht dauerhaft besetzt.
Sie erreichen uns Mo, Di, Do und Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr.
Mittwochs ist das Büro nicht besetzt.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, so hinterlassen Sie uns auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, wir rufen Sie baldmöglichst zurück.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben unter: fbg.roth@businesscloud.one
Geschäftsführer Herr Pemsel Johannes 0151/11274490 oder per E-Mail: fbg.roth-pemsel@gmx.de
Motorsägekurse
Haben Sie interesse an einem Motorsägekurs, so können Sie sich über die Homepage des AELF Roth direkt anmelden.
Anmeldung nur noch online möglich!!!
www.aelf-rw.bayern.de - Wald und Forstwirtschaft - Waldbesitzer
oder
QR - Code für Anmeldung Motorsägekurs
PEFC - Waldboden gesund erhalten
Den Waldboden gesund erhalten
Die PEFC-zertifizierten Waldbesitzer arbeiten bodenschonend auf ihren Waldflächen
Knapp 90% der bayerischen Wälder werden nach den PEFC-Standards nachhaltig bewirtschaftet. Den Waldboden als Grundlage des Baumwachstum gilt es dabei besonders zu achten und zu pflegen. Die Waldbesitzer haben sich bei der Kulturvorbereitung, dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Befahrung des Waldbodens zu folgenden Punkten freiwillig verpflichtet:
· Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PEFC-Standard, Kriterium 2.1 und 2.2):
Grundsätzlich ist der integrierte Waldschutz anzuwenden. Sollte der Bestand oder die Verjüngung durch Schadorganismen stark gefährdet sein und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln das letzte Mittel sein, ist dies durch ein schriftliches Gutachten einer fachkundigen Person zu dokumentieren. Eine mögliche Muster-Dokumentation finden Sie hier: https://www.pefc-bayern.de/dokumente.html
· Flächige Befahrung von Waldflächen (Kriterium 2.5):
Eine flächige Befahrung bei der Holzernte ist nicht erlaubt.
Eine flächige Befahrung zur Kulturvorbereitung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es waldbaulich sinnvoll ist und diese Fahrten sich auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränken.
· Minimierung von Mikroplastik und Plastikrückständen (Kriterium 2.8):
Der Einsatz von Erdöl-basierten Produkten, z.B. Wuchshüllen, Fege oder Verbissschutz, im Wald wird vermieden. Waldbesitzer greifen auf Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen zurück, wenn diese aus Kostengründen zumutbar und verfügbar sind.
· Bodenbearbeitung und Vollumbruch (Kriterium 5.4):
Zum Schutz des Bodens wird auf eine flächige, in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung und auf Vollumbruch verzichtet. Eine schonende Bodenverwundung zur Verjüngung bestimmter Baumarten ist z.B. bei Eiche oder Kiefer zulässig.